Der Gesetzgeber hat alle Unternehmen und Vereine mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten (§15 Hinweisgeberschutzgesetz). Seit dem 17.12.2023 hat die Ascon-Datenschutz GmbH & Co. KG in Nürnberg auch für den Sport-Gesundheitspark Berlin eine interne Meldestelle eingerichtet.

Die Meldestelle soll unseren Beschäftigten sowie Trainierenden einen Weg eröffnen, eventuelle Gesetzesverstöße des Vereins zu melden, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Mehr Infos zum Ablauf:

  • Im Falle einer Meldung erhält der Hinweisgeber eine automatische Eingangsbestätigung sowie eine Fallnummer zugewiesen.
  • Der Hinweis wird dann innerhalb von sieben Tagen gesichtet und bearbeitet.
  • Dabei wird geprüft, ob die Meldung vom sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes erfasst und hinreichend genug dargestellt ist.
  • Anschließend nimmt der Mitarbeitende der Ascon-Datenschutz mit der im SGP zuständigen Person – aktuell der Geschäftsführer – Kontakt für die weitere, anonyme Bearbeitung auf.

Die Firma Ascon-Datenschutz ist von uns ausschließlich mit der internen Meldestelle beauftragt, wodurch ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist.

So können Hinweise und Meldungen getätigt werden:

Meldeformular: https://ascon-datenschutz.de/meldeformular-fuer-hinweisgeber/
Telefonnummer: 0911 148 986 50