Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Rehasportlerinnen und Rehasportler,

am Samstag, den 21. November 2021, tritt eine neue Version der Berliner Infektionsschutz-Verordnung in Kraft. Diese Änderung ermöglicht wieder die Durchführung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport in Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern. Hier können Sie den neuen Verordnungstext lesen, des Weiteren die veröffentlichte Pressemitteilung.


Liegt uns eine ärztliche Verordnung über Reha-Sport von Ihnen vor, können Sie ab Samstag, den 21. November 2020, wie gewohnt zu Ihrem Training kommen – an Ihrem regulären Trainingstag und -termin, sofern Sie von Ihrem Standort nicht eine andere Trainingszeit übermittelt bekommen haben. Haben Sie keine ärztliche Verordnung, ist die Teilnahme am Gruppentraining nach wie vor untersagt. Wir bedauern diese unbefriedigende Situation, halten uns aber zum Schutze aller an die gesetzlichen Vorgaben.

Da die Infektionszahlen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau sind, möchten wir Sie an dieser Stelle nochmal eindringlich an die Einhaltung unserer Hygienekonzepte und der allgemein bekannten Schutzmaßnahmen erinnern. Wir glauben, dass das Training auch durch die große Eigenverantwortlichkeit eines jeden bei uns sicher ist. Dennoch bleibt die Abwägung für oder gegen ein Training auf Grundlage der individuellen Risiken Ihre persönliche Entscheidung.

Wir hoffen, Sie sehr bald wieder bei uns begrüßen zu können. Bleiben Sie gesund.

Ihre

Peter Hanisch               Peter Schwitters
Vorsitzender                 Geschäftsführer