Liebe Mitglieder, liebe Trainierende im Sport-Gesundheitspark Berlin,
 
ein Großteil der pandemiebedingten Schutz- und Hygienevorschriften entfallen zum 1. April 2022 auf Basis der Beschlüsse des Bundes und des Berliner Senats. Danach bestehen nur noch die sog. Basis-Schutzmaßnahmen fort (u.a. Maskenpflicht im Nahverkehr, Testungen in Schulen).

 
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Für die Standorte Wilmersdorf, Zehlendorf und Hohenschönhausen (Bereich Gesundheitssport) gilt:
Auch wenn auf Basis der o.g. Beschlüsse ab Freitag alle Schutz- und Hygienebestimmungen für Mitglieder und Rehasportler im Verein entfallen, empfehlen wir dennoch ausdrücklich, die Maske zur Sicherheit aller weiterhin zu tragen. Es liegt uns sehr am Herzen, dass sich alle Personen in unserem Verein sicher fühlen können. Daher ist ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten unabdinglich, insbesondere in Hinblick auf die noch immer hohen Inzidenzen. Wir bitten alle Mitglieder und Trainierende um Respekt gegenüber denjenigen Personen, die sich auch weiterhin – sei es aus Vorsicht, altersbedingt oder aufgrund von Vorerkrankungen – schützen wollen, zum Beispiel durch Maskentragen.
 
Für den Standort Olympiapark gilt:

Auch wenn auf Basis der o.g. Beschlüsse ab Freitag alle Schutz- und Hygienebestimmungen für Mitglieder und Rehasportler im Verein entfallen, empfehlen wir dennoch ausdrücklich, die Maske zur Sicherheit aller weiterhin zu tragen. Da unser Sportbetrieb in einer Räumlichkeit mit dem Zentrum für Sportmedizin liegt, welches als Arztpraxis gilt und daher weiterhin einer Maskenpflicht unterliegt, tragen Sie bitte in jedem Fall auf den Gängen weiterhin Ihre Maske.

Für den Standort Wedding gilt: 
Auch wenn auf Basis der o.g. Beschlüsse ab Freitag grundsätzlich alle Schutz- und Hygienebestimmungen für Mitglieder und Rehasportler im Verein entfallen, so gilt die Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten außer den Trainingsräumen für unsere Mitglieder und Trainierenden am Standort Wedding weiterhin. Der Grund ist die Lage unserer Räumlichkeiten in einem Krankenhaus, wo die Maskenpflicht nach wie vor Bestand hat. Zwar gilt darüber hinaus für Besucherinnen und Besucher im Krankenhaus eine Testpflicht, Sie als Trainierende im Sport-Gesundheitspark Berlin müssen jedoch keinen Test vorweisen, da Sie nicht als Besucher gelten.

 
--->>> Bitte beachten Sie auch die Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
 
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Ein wichtiger Hinweis noch an dieser Stelle: Auch wenn Sie künftig gesetzlich von der Maskenpflicht befreit sind, so gilt diese Regelung nicht für unsere Beschäftigten. Unser Konzept auf Basis der Bundes-Arbeitsschutzverordnung sieht ab 1. April vor, dass alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem eigenen Schutz nur dann auf die Maske verzichten dürfen, wenn:
• die Räumlichkeit ausreichend gelüftet ist und
• der Mindestabstand eingehalten werden kann.
 
Aus diesem Grund werden wir auch weiterhin unsere Räumlichkeiten regelmäßig und gut lüften, d.h. alle 20 Minuten für mindestens 10 Minuten stoß- bzw. querlüften, die restliche Zeit bleiben die Fenster auf Kippstellung. So können wir einen stetigen Luftaustausch garantieren. Bitte achten Sie weiterhin auf ausreichend warme Kleidung.
 
Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam zu einem gesunden, eigenverantwortlichen Miteinander in diesen Zeiten finden und danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
 
Bleiben Sie gesund und bewegt!
 
Freundliche Grüße
 
Peter Schwitters
Geschäftsführer
 
Peter Hanisch
Vorsitzender

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Wedding   Frau Stiegert / Frau Edele   Tel.: 030 450 835 50
Wilmersdorf   Frau Kurze / Frau Nickisch / Frau Boeck   Tel.: 030 897 917 0
Zehlendorf   Frau Reske / Herr Laurich / Frau Wende   Tel.: 030 847 195 50