2G-Regelung im Sportbetrieb / 3G-Regelung im Rehasport
Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Teilnehmende am Rehasport,
am 10. November wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (hier geht es zur Pressemeldung) vom Berliner Senat beschlossen. Aufgrund der erneut stark steigenden Infektionszahlen wurde über Maßnahmen entschieden, die die weitere Verbreitung des Coronavirus eindämmen sollen.
Wir sind zunächst einmal erfreut, dass der Sportbetrieb weiterhin stattfinden kann. Allerdings werden auch hier striktere Regelungen eingeführt, diese gelten ab Montag, 15. November 2021:
- Grundsätzlich gilt für die Sportausübung in „gedeckten Sportanlagen“ die 2G-Regelung - das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Personen in Innenräumen trainieren dürfen. Diese Regelung finden Sie in der beigefügten Verordnung unter § 31, Abs. 1.
- Eine Ausnahme bildet der ärztlich verordnete Rehabilitationssportoder ärztlich verordnetes Funktionstraining (siehe § 31 Abs. 2): Diese Personengruppen unterliegen im Sport-Gesundheitspark weiterhin der 3G-Regelung.
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Regelung für alle gemischten Sportgruppen (Mitglieder mit & ohne ärztliche Verordnung) - ohne Fidelio (Info folgt)
Im Sport-Gesundheitspark Berlin haben wir überwiegend gemischte Sportgruppen - das bedeutet Mitglieder ohne ärztliche Verordnung trainieren gemeinsam mit Mitgliedern und Teilnehmenden mit ärztlicher Verordnung. Um die o.g. Regelung umsetzen zu können, führen wir in allen Gruppen ab Montag, 15. November 2021, die 2G-Bedingung für alle Mitglieder-Trainingsgruppen ein. Sie können dann nur als Geimpfte/r oder Genesene/r zu Ihrer gewohnten Gruppe kommen. Falls noch nicht geschehen, zeigen Sie Ihren vollständigen Impf- oder Genesenen-Nachweis unaufgefordert zu Beginn der Stunde Ihrer Trainerin / Ihrem Trainer vor.
Für alle betroffenen, nicht geimpften Mitglieder arbeiten wir aktuell energisch an einer Lösung. Diese wird vermutlich in einigen Zusatzterminen (je nach Standort: indoor nur mit ärztlicher Verordnung oder outdoor) bestehen, die dann nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden können.
Über die Zeiten und Anmeldemöglichkeiten an Ihrem Standort informieren wir Sie bis spätestens Dienstag.
Regelung für reine Rehasportgruppen
Da Sie aktuell mit einer ärztlichen Verordnung in einer reinen Rehasportgruppe bei uns trainieren, ändert sich für Sie zunächst einmal nichts. Die 3G-Regelung findet hier weiterhin Anwendung. Sie zeigen Ihrem Trainer Ihren tagesaktuellen Test bzw. – falls noch nicht geschehen – Ihren vollständigen Impf- oder Genesenen-Nachweis.
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Zuletzt wollen wir Sie auch nochmal darauf hinweisen, dass das Personal, das heißt unsere Trainerinnen und Trainer, gemäß der neuen Verordnung (§ 8a Abs. 2 b) Nr.2) noch immer der 3G-Bedingung (Geimpft, Genesen oder Getestet) unterliegt. Diese Regelung für den Trainerbereich wird bereits seit Juni von unserem Verein täglich vor jedem Gruppeneinsatz umgesetzt und von den Standortleitern kontrolliert.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass wir auch im Winter unter Einhaltung aller Schutz- und Hygienebestimmungen uns weiter mit Ihnen "gesund bewegen" können!
Sportliche Grüße
Ihr
Peter Hanisch Peter Schwitters
Vorsitzender Geschäftsführer
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