3G-Regelung auch bei ärztlicher Verordnung ab 01.10.2021
Wir führen ab dem 1. Oktober 2021 eine allgemeine 3G-Zugangsregelung ein, auch für unserer Sportler/innen mit ärztlicher Verordnung. Bitte lesen Sie unten weiter für mehr Informationen.
Liebe Mitglieder, liebe Rehasportlerinnen und -sportler,
seit einigen Monaten sind wir nun wieder im nahezu normalen Sportbetrieb. Wir freuen uns, dass Sie unserem Verein treu bleiben und weiterhin etwas für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun wollen!
Die geltenden Infektionsschutzbestimmungen werden aufgrund der dynamischen Entwicklung nach wie vor ständig überprüft und angepasst. Auch wir überarbeiten regelmäßig unser Schutz- und Hygienekonzept, um stets mit den gesetzlichen Anforderungen konform zu sein, aber auch um die Bestimmungen einheitlich und verständlich zu gestalten. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie heute über eine Änderung zum 1. Oktober 2021 informieren.
Bisher sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass Teilnehmer/innen mit ärztlicher Verordnung (Rehasport, Funktionstraining) ohne einschlägige Nachweise über Ihren Test-, Impf- oder Genesenenstatus zum Training kommen können. Unsere Mitglieder ohne ärztliche Verordnung mussten diesen Nachweis jedoch seit Wiederöffnung des Regelbetriebs am 4. Juni 2021 stets erbringen. Wir wollen diese Ungleichbehandlung nun beenden und führen daher eine allgemeine 3G-Regelung ein, die bereits in fast allen anderen Lebensbereichen Anwendung findet:
Alle Teilnehmer/innen müssen im Training ihren Nachweis – Geimpft, Genesen oder Getestet – vorlegen. Geimpfte oder Genesene zeigen diesen einmalig vor, Getestete müssen einen tagesaktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) stets vor Beginn der Trainingseinheit vorlegen.
Um die Testung für den Sportbetrieb praktikabel zu gestalten, haben Landessportbund, Gesundheits- und Sportverwaltung verabredet, im Vereinssport auch zertifizierte Selbsttests nach dem 4-Augen-Prinzip zuzulassen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Ein beliebiger Erwachsener bestätigt Ihnen per Unterschrift, dass Ihr negativer Test ordnungsgemäß realisiert wurde.
- Nutzen Sie hierfür bitte das beigefügte Formular (PDF oder JPG).
- Dieses Formular darf nur im Trainingsgruppenbetrieb eingesetzt werden, nicht bei anderen Nachweispflichten im öffentlichen Bereich.
- Der Test darf nicht länger als 24 Stunden vor Beginn Ihrer Sportgruppe zurückliegen.
- Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen die Überwachung und Dokumentation Ihres Selbsttests nicht anbieten können.
- Alternativ können Sie weiterhin auch das Testergebnis einer offiziellen Teststation vorlegen.
Die Vereinheitlichung der Bestimmungen für Rehasportler/innen und Mitglieder trägt auch zur erhöhten Sicherheit im Training für Sie und uns bei, insbesondere in Hinblick auf den bevorstehenden Herbst und Winter und die zu erwartenden höheren Infektionszahlen.
Die gerade vom Land Berlin beschlossene Möglichkeit, im Sport die 2G-Regelung einzuführen, werden wir bis auf Weiteres nicht realisieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe und hoffen auf einen weiterhin überwiegend sorgenlosen Trainingsbetrieb bei uns im Sport-Gesundheitspark Berlin!
Bei Fragen oder Anmerkungen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Sportliche Grüße
Ihr
Peter Schwitters
Geschäftsführer
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