Weiterhin ärztlich verordneter Sport möglich (ab 07.03.2021)

Sehr verehrte Mitglieder im Sport-Gesundheitspark Berlin,
liebe Rehasportlerinnen und Rehasportler,
am Sonntag, 07. März 2021 tritt eine neue Verordnung des Berliner Senats zu Infektionsschutzmaßnahmen in Kraft (siehe Regelungen zum Sportbetrieb in § 19). Demnach ist die Teilnahme am Training weiterhin nur mit ärztlicher Verordnung für Rehabilitationssport und Funktionstraining möglich.
Abhängig vom weiteren Pandemieverlauf und der Inzidenz in unserem Bundesland sowie verfügbaren Testkapazitäten gibt es verschiedene Öffnungsszenarien, wonach frühestens ab dem 22. März 2021 Gruppensport in Innenräumen auch ohne ärztliche Verordnung möglich sein kann. Hierüber wird im Berliner Senat voraussichtlich erst in der übernächsten Woche beraten. Sollte sich hier konkret eine Änderung für uns und Sie abzeichnen, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren!
Bis dahin wünschen wir Ihnen weiterhin viel Gesundheit und Zuversicht und freuen uns auf das baldige Wiedersehen!
Ihre
Emily Lux
Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
Peter Schwitters
Geschäftsführer
sowie das gesamte SGP-Team
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