Ziel der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter als notwendige Leistungsvoraussetzungen für die Arbeit durch einzelne Maßnahmen zu erhalten und zu verbessern. Diese setzen überwiegend beim individuellen Verhalten der Personen an mit der Zielsetzung, deren physischen wie psychischen Ressourcen gezielt zu stärken.

Die BGF stellt den "freiwilligen" Anteil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) dar, der die gesetzlich verankerten Anteile "Arbeitsschutz" und "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)" ergänzt. Man könnte in diesem Zusammenhang auch von "Kür" und "Pflichtprogramm" sprechen.

Abbildung BGM

Durch die weitestgehend fehlenden gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, sich selbst Gedanken zu sinnvollen Maßnahmen und deren Umsetzung im Unternehmen zu machen. Das bedeutet aber auch, dass man deutlich freier und flexibler ist, welche Maßnahmen man wann ergreift und wie man diese organsiert und umsetzt. Man hat also einen erheblichen Handlungs- und Gestaltungsspielraum, um die betrieblichen Fragestellungen und Probleme angehen zu können - angepasst an die eigenen Rahmenbedingungen sowie organisatorische und finanzielle Möglichkeiten.

Die im Arbeitsschutzgesetz §5 vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, die seit 2013 auch den Bereich der Psyche explizit mit einbezieht, stellt dabei den Ausgangspunkt dar und liefert Ansätze und Handlungfelder, die in der Umsetzung sinnvoll sind. Festgestellte Belastungen und Gefährdungen kann oftmals auch mit Mitteln der BGF begegnet werden, sie sind dann jedoch noch als unternehmerische Pflicht im Zuge des Arbeitsschutzes zu sehen.

Eine klare Abgrenzung kann daher hier nicht vorgenommen werden, sie ist aber letztendlich auch nicht erforderlich. Werden nämlich weitere, über das "Plichtprogramm" hinausgehende Maßnahmen ergriffen, bieten sich Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, um mit vergleichsweise geringen zusätzlichem Aufwand ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu erhalten und zu stärken. Das schlägt sich u.a. in konkreten Kennzahlen wie der Produktivität nieder.

Die gesundheitliche Förderung der Beschäftigten lohnt sich insbesondere auch wirtschaftlich für Unternehmen. Bereits 2010 veröffentlichte die Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), das jeder in die berufliche Gesundheitsförderung investierte Euro aufgrund der verringerten Fehlzeiten, insbesondere aber durch die gesteigerte Motivation und Produktivität der Arbeitnehmer eine Investitionsrendite zwischen 2,50 und 4,80 Euro erbringt.

Insbesondere vor Hintergrund der demografischen Entwicklung und des immer stärker werdenden (Fach-)Kräftemangels stellt die Betriebliche Gesundheitsförderung somit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil dar. Der Einstieg in die BGF ist also in jedem Fall eine sinnvolle unternehmerische Entscheidung. 

 

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